Über alle Insolvenzverfahren, die von ACCEDIS betreut werden, sind nachfolgend Informationen abrufbar. Alle Beteiligten haben damit die Wahl und die Möglichkeit, sich jederzeit über den Verfahrensstand zu informieren.
Dadurch wird die Transparenz der Verfahrensabwicklung und die von der Insolvenzordnung vorgesehene Gläubigerautonomie gewährleistet.
Im Einzelnen:
Allgemeine Informationen sind für jedermann zugänglich. Zugang zu speziellen Informationen erhalten nur Beteiligte des Insolvenzverfahrens, welchen mit der Aufforderung zur Forderungsanmeldung bzw. bei später bekannt gewordenen Beteiligten mit der Mitteilung des Ergebnisses der Forderungsprüfung, eine persönliche PIN mitgeteilt erhalten.
Forderungsanmeldungen können online erstellt, ausgedruckt und vorab per Internet übermittelt werden. Hierdurch ist eine schnelle Bearbeitung gewährleistet, Übertragungsfehler werden weitgehend ausgeschlossen. Nach derzeitiger Rechtslage ist jedoch die nachfolgende Übersendung der Forderungsanmeldung in Papierform nebst Nachweisen unverzichtbar.Berichte des Insolvenzverwalters - in der Regel zur ersten Gläubigerversammlung und danach alle 6 Monate - und etwaige sonstige Informationen sind den Beteiligten zugänglich.
Der aktuelle Stand der Forderungsprüfung der von einem Gläubiger angemeldeten Forderung kann von diesem jederzeit eingesehen werden unbeschadet der gesetzlich vorgeschriebenen Benachrichtigungen.